Allgemeine Bedingungen
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Die gewerbliche Garantiefrist wird ab dem Datum der Lieferung der Ware berechnet, sofern die Garantiebedingungen nichts anderes vorsehen.
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Die im Produkthandbuch angegebenen Wartungsintervalle sind einzuhalten. Eine Garantie kann ausgeschlossen sein, wenn eine unsachgemäße oder unterlassene Wartung den Mangel verursacht oder wesentlich dazu beigetragen hat. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
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Alle Ansprüche sind zunächst dem Mapfour-Aftersales-Team zu melden (aftersales@mapfour.com). Während der gültigen Garantiefrist werden Teile, bei denen Mapfour nach angemessener Prüfung einen Konstruktions- und/oder sonstigen Mangel feststellt, nach Maßgabe dieser Garantie repariert, erstattet oder ersetzt.
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Mapfour kann Ansprüche wegen nicht autorisierter Reparaturen ablehnen, wenn die Reparatur den Mangel verursacht oder wesentlich dazu beigetragen hat. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
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Schäden durch ungewöhnliche oder unsachgemäße Nutzung, z. B. Verkehrsunfälle, nicht autorisierte Änderungen, falsche Montage/Installation oder fehlende Wartung, sind nicht von der freiwilligen Garantie umfasst, sofern diese Umstände den Mangel verursacht oder wesentlich dazu beigetragen haben.
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Die Haftung für Verschleißteile ist im Rahmen der freiwilligen Garantie auf die übliche, vom Hersteller vorgesehene Lebensdauer begrenzt. Normaler Verschleiß ist kein Garantiefall.
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Motor und Steuereinheit: 2 Jahre oder 10.000 km. Batterie: 2 Jahre oder 500 Ladezyklen bei unter 70 % Kapazität, soweit diese Werte in der Produktdokumentation bestätigt sind.
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Die freiwillige Mapfour-Garantie gilt grundsätzlich nur für den Erstkäufer und ist nicht übertragbar. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers gegenüber dem Verkäufer bleiben davon unberührt.
Wichtige Unterscheidung: gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Garantie
Die nachfolgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die zusätzliche freiwillige Herstellergarantie der Marke Mapfour. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers, insbesondere die Rechte bei Mängeln nach deutschem Recht und nach zwingendem EU-Verbraucherrecht, bleiben unberührt und werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
Der Verbraucher kann gesetzliche Rechte gegen den Verkäufer geltend machen. Diese Rechte bestehen unabhängig von einer freiwilligen Herstellergarantie und sind für den Verbraucher kostenlos.
Garantieumfang
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Garantiezeit |
Teile |
Erläuterung |
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5 Jahre |
Rahmen; starre Aluminium-Vorderradgabel ohne Federung |
Die Garantie umfasst die Fähigkeit des Fahrzeugs, normaler Nutzung ohne Verformung oder tiefe Risse standzuhalten. Lackierung und Korrosion sind nicht abgedeckt. Rahmen mit Sonderfunktionen, z. B. vollgefederte Rahmen und Faltrahmen, haben nur 2 Jahre Garantie. Carbonrahmen und Carbon-Vorderradgabeln haben 3 Jahre Garantie. Rahmenbrüche durch Verkehrsunfälle oder sonstige Vorfälle sind nicht abgedeckt. |
Einige von Mapfour vertriebene Produkte können eine verlängerte Garantiefrist haben, die im Benutzerhandbuch angegeben und für Mapfour verbindlich ist.
Verfahren im Garantiefall
Schritt 1 - Vorbereitung des Kundenanspruchs
Der Kunde prüft, ob sein Anliegen nach den öffentlichen Garantiebedingungen und Ausschlüssen auf https:// mapfour.com/en/pages/warranty ein möglicher Garantiefall ist. Der Kunde bereitet folgende Informationen vor:
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Seriennummer / Rahmennummer;
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Original-Kaufnachweis;
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Beschreibung des Mangels und Ergebnis einer ersten Prüfung;
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Fotos/Videos zum Nachweis des Mangels;
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Zusammenfassung einer technischen Vordiagnose, soweit verfügbar.
Schritt 2 - Kontakt mit lokalem Händler
Der Kunde kontaktiert den lokalen Händler, bei dem das E-Bike gekauft wurde, und meldet den Garantieanspruch mit den oben genannten Informationen an. Alternativ kann ein anderer Händler oder Service Point aus der Mapfour-Karte gewählt werden.
Schritt 3 - Online-Kauf oder kein lokaler Servicepartner
Wenn das E-Bike online gekauft wurde oder kein Servicepartner in der Nähe verfügbar ist, kontaktiert der Kunde Mapfour unter aftersales@mapfour.com oder über das Kontaktformular und übermittelt die oben genannten Informationen.
Schritt 4 - Entscheidung von Mapfour
Mapfour kann:
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eine Reparatur genehmigen;
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eine Rückerstattung, Ersatzteile oder eine andere Lösung anbieten;
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zusätzliche Informationen oder Fehlerbehebung anfordern;
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den Garantieanspruch ablehnen, sofern die Garantiebedingungen nicht erfüllt sind.
Mapfour kann die Rücksendung defekter Teile zur Prüfung verlangen. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
Schritt 5 - Reparaturausführung durch Händler
Der Händler führt die Reparatur mit Originalteilen und gemäß Mapfour-Anleitung aus.
Schritt 6 - Abschluss des Anspruchs
Der Händler übermittelt die Abschlussdokumentation einschließlich aufgewendeter Zeit und verwendeter Teile.